Wohnfläche · Nutzfläche · Nachweis
Wohnflächenberechnung.
Eine Zahl, die einer Prüfung standhält.
Wohnfläche ist keine Frage der Schätzung. Sie folgt einer Norm, und die Zahl wirkt sich auf Kaufpreis, Miete, Beleihungswert und Nebenkostenabrechnung aus. Wir erstellen die Berechnung nachvollziehbar und prüffähig.
Anlass
Warum die Zahl im Exposé nicht genügt
Flächenangaben stammen erstaunlich oft aus unklarer Quelle.
Zwei Prozent Fläche sind bei einer Immobilie kein Rundungsfehler.
Die angegebene Fläche stammt aus einem alten Exposé, dessen Grundlage niemand kennt.
Dachschrägen, Balkone und Terrassen werden unterschiedlich angerechnet — oder gar nicht.
Nach einem Umbau stimmt die alte Berechnung nicht mehr.
Bank, Käufer oder Mieter verlangen eine nachvollziehbare Aufstellung.
Bei Mietverhältnissen kann eine falsche Flächenangabe zu Rückforderungen führen.
Leistung
Was wir liefern
Nach der jeweils einschlägigen Norm.
01
Wohnfläche nach WoFlV
Berechnung nach Wohnflächenverordnung, mit Anrechnungsfaktoren für Dachschrägen, Balkone und Terrassen — wo die Wohnflächenverordnung die maßgebliche Grundlage ist.
02
Nutzfläche nach DIN 277
Für gewerbliche und gemischt genutzte Flächen, gegliedert nach Flächenarten.
03
Aufstellung je Raum
Nachvollziehbare Tabelle mit Maßen, Grundfläche, Faktor und angerechneter Fläche — prüffähig für Dritte.
04
Zugehöriger Grundriss
Auf Wunsch mit dem maßstäblichen Grundriss, auf dem die Berechnung beruht.
Berechnung und Darstellung erfolgen entsprechend dem vereinbarten Verwendungszweck und der hierfür maßgeblichen Grundlage. Teilen Sie uns mit, wofür Sie die Flächenberechnung benötigen — wir prüfen, welche Grundlage für Ihren Anwendungsfall erforderlich ist.
Eine belastbare Berechnung setzt außerdem belastbare Maße voraus. Liegen keine verwertbaren Pläne vor oder wurde umgebaut, ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich.
Ablauf
Von der Anfrage zur Aufstellung
In der Regel erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen eine erste Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.
01
Unterlagen sichten
Sie schicken vorhandene Pläne. Wir prüfen, ob sie als Grundlage taugen.
02
Transparentes Angebot
Mit oder ohne Aufmaß vor Ort — Leistungsumfang und Termin vorab, bei klar abgrenzbaren Fällen zum Festpreis.
03
Aufmaß, falls erforderlich
Wenn die Unterlagen nicht ausreichen, nehmen wir das Objekt auf.
04
Berechnung und Übergabe
Aufstellung als PDF, auf Wunsch mit zugehörigem Grundriss.
Typische Verwendung
Fragen
Häufig gefragt
Allgemeine Einordnung.
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel angerechnet, unter bestimmten Voraussetzungen zur Hälfte. Entscheidend ist der Einzelfall — genau deshalb gehört die Anrechnung in eine nachvollziehbare Aufstellung und nicht in eine Pauschalangabe.
Wie werden Dachschrägen berücksichtigt?
Flächen unter Schrägen werden abhängig von der lichten Höhe angerechnet: voll, anteilig oder gar nicht. Bei Dachgeschosswohnungen macht das oft einen erheblichen Unterschied gegenüber der Grundfläche aus.
Wohnfläche oder Nutzfläche — was brauche ich?
Für Wohnraum ist die Wohnflächenverordnung der übliche Maßstab, für gewerbliche Flächen die DIN 277. Bei gemischt genutzten Objekten kann beides erforderlich sein. Sagen Sie uns den Verwendungszweck, dann ordnen wir es ein.
Ist die Berechnung rechtsverbindlich?
Sie ist eine fachlich erstellte Berechnung nach der einschlägigen Norm, nachvollziehbar dokumentiert. Welche Bedeutung ihr in einem konkreten Vertragsverhältnis oder Rechtsstreit zukommt, ist eine juristische Frage — dafür wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Schicken Sie uns Ihre Pläne.
Weiter
Was sich daraus häufig ergibt
Fachlich naheliegende Anschlüsse.